Fehlzeiten melden

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Solltest Du an einem Kurs nicht teilnehmen können, bitten wir Dich, Dich mindestens 24 Stunden im Voraus abzumelden. Für Fehlzeiten bitte nachfolgendes Fehlzeiten-Formular verwenden.

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    Auszug AGB's
    6. Fehlzeiten
    Innerhalb einer Kursperiode können bis zu 3 (drei) Lektionen nachgeholt werden in einem 12-wöchigem Kurs, in 8/10-wöchigen fitdankbaby-Kursen bis zu 2 (zwei) Lektionen, sofern das Verpassen einer Lektion mindestens 24 Stunden vor der Lektion mit dem Fehlzeitenzettel über die Homepage gemeldet wird. Später eingetroffene Abmeldungen werden nicht berücksichtigt. Zum Nachholen wird gegen ein sofortiges Gesuch entschieden, wann die Lektion in anderen Kursen von Corepower besucht werden kann, sofern es in diesen Platz hat. Anspruchauf eine bestimmte Zeit besteht nicht. Für die abgemachten Nachholdaten gilt die gleiche Regelung. Bei Nichterscheinen zum Nachholdatum verfällt die Lektion. Diese Regelung gilt jedoch nie länger als 3 (drei) Wochen, 2 (zwei) Wochen nach fitdankbaby-Kursen nach Abschluss der Kursperiode. Nicht nachgeholte Kursstunden verfallen. Eine Rückerstattung der Kursgebühren ist nicht möglich. Gesuche nach Kursende können nicht berücksichtigt werden. Die entschuldigten Fehlzeiten bestehen solange man Kunde bei Corepower ist. Nach einer Kündigung verfallen alle bislang entschuldigten Fehlzeiten. Diese Regelung gilt auch für Abwesenheit infolge Ferien, Krankheit, Änderung der Arbeitszeit usw.
    Eine Ausnahme bilden Fehlzeiten ab vier Wochen infolge Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militär. Gegen Vorweisen eines ärztlichen Attests oder Marschbefehls schreibt Corepower auf Antrag der Kursteilnehmer die verpassten Lektionen auf den Folgekurs gut oder die Fehlzeit kann nachgeholt werden. Das Gesuch ist sofort zu stellen, Gesuche nach Kursende können nicht berücksichtigt werden. Das Arztattest ist spätestens 14 Tage nach Absenz einzureichen. Nachträglich eingereichte Arztatteste werden ab dem Eingangsdatum berücksichtigt. Eine Anrechnung an vorherige Kurse nach Ablauf der Frist ist ausgeschlossen. Die Fehlzeiten werden nach Prüfen des Antrages auf dem Kundenkonto gut geschrieben und müssen während des laufenden Kalenderjahres eingelöst werden. Die Fehlzeiten werden nicht rückerstattet. Bereits bezahlte Kursgebühren werden auf Folgekurse gutgeschrieben und können nicht zurückgefordert werden. Falls innerhalb einer Kursperiode kein zweiter Kurs angeboten wird, kann nicht nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühren ist nicht möglich.

    Dieser Teil ist von der Kursleiterin auszufüllen:
    Fristgerechter Vor-/Nachholtermin eingelöst

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