SWICA – TVS

Vergütung Krankenkasse SWICA und TVS

Corepower ist seit 1. Juni 2013 Mitglied beim TVS –  Tanzvereinigung Schweiz und ist bei der SWICA akkreditiert. KursteilnehmerInnen, welche bei der SWICA versichert sind, können dabei von einem Sportförderungsbeitrag profitieren.

SWICATanzvereinigung Schweiz TVS

So profitieren SWICA-Versicherte vom Sportförderungsbeitrag: Die SWICA Gesundheits unterstützt Corepower-KursteilnehmerInnen bei ihrer persönlichen Gesundheitsvorsorge. Weil Tanzen geistig und körperlich fit hält, ist dies SWICA bis zu 600 Franken wert. SWICA vergütet den Corepower-Kunden ab 2013 bis CHF 600 .– pro Jahr für den Tanzunterricht. Bei folgenden SWICA Zusatzversicherungen wird ein Tanz-Beitrag geleistet:

  • COMPLETA PRAEVENTA mit 50% der Kosten, jedoch mit maximal 300 Franken pro Kalenderjahr.
  • Die Zusatzversicherung OPTIMA deckt zusätzlich 90% der darüber hinausgehenden Kosten, jedoch maximal 300 Franken pro Kalenderjahr

KursteilnehmerInnen mit SWICA Zusatzversicherung können die Rechnung für Ihre Tanzkurse an SWICA senden, um den Sportförderungsbeitrag zu beantragen. Nach erfolgter Prüfung wird der Betrag gutgeschrieben. KursteilnehmerInnen, welche nicht bei SWICA versichert sind, sollten sich dennoch bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob sie einen Beitrag an die Kosten für Tanz-Fitness-Unterricht leisten.